bewerben_bachlor Posted on November 18, 2019March 23, 2022 by admin Für aktuelle Informationen beachten Sie bitte die Nachrichten des Immatrikulations- und Prüfungsamts und überprüfen Sie regelmäßig die bereitgestellten Informationen auf der Website. Schritt 1:Arbeitsprobe & Bewerbungsunterlagen Der erste Schritt der Bewerbung umfasst zwei Elemente: Zum einen muss der offizielle Bewerbungsantrag auf der Website der UdK ausgefüllt werden, wo sich auch die offizielle Zulassungsordnung befindet. Bewerbungszeitraum für den Bachelorgang ist vom 1.März bis zum 1. April. Die Aufnahme erfolgt stets nur im daran anschließenden Wintersemester. Weitere Informationen: Bewerbungsguide Aufgabe: “Überzeugen Sie die Lehrenden und Lernenden des BA-Studienganges Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation, dass Sie ein*e geeignete*r Kandidat*in für den Studiengang sind.“ Format: DIN A 4 – Volumen maximal 3 Seiten / die Formatvorgabe ist zwingend einzuhalten! Kriterien für die Arbeitsprobe Die Arbeitsprobe im Rahmen der BA-Zulassungsprüfung unterliegt, neben den allgemeinen Anforderungen einer künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung dem besonderen Fokus des Studiengangs GWK. Die Bewertungskriterien unterteilen sich auf der allgemeinen Ebene in: formale Qualitätargumentative Stringenz textueller Elementeinhaltliche Ausrichtung der Arbeitsprobe undgestalterisch-konzeptionellen Fähigkeiten Die gestalterisch-konzeptionellen Fähigkeiten aus dem Blickwinkel der GWK beinhalten im Besonderen: die Erkenn- und Bewertbarkeit strategisch-planerischer KompetenzOriginalität und Innovationskompetenzdie Fähigkeit zu kreativer TransferleistungAntizipationsfähigkeitenangemessene audiovisuell gestalterische Vorstellungs-/Darstellungsfähigkeiten des eingereichten Kommunikats Schritt 2:Eignungstest Der Eignungstest findet Ende Mai / Anfang Juni statt und dauert mehrere Stunden, ähnlich einer Klausursituation. Offene Fragestellungen zu verschiedenen Bereichen der Gesellschafts- und Wirtschaftskommuniktion bilden den Inhalt. Hierbei geht es nicht um eine Wissensabfrage, sondern vielmehr um den Nachweis einer konzeptionellen und gestalterischen Eignung. Auf Grundlage der Klausurergebnisse werden einige Bewerber*innen umgehend zugelassen (ohne Aufnahmegespräch), wobei alle übrigen Bewerber’innen, die an der Klausur teilgenommen haben, zu einem persönlichen Gespräch mit der Aufnahmekommission eingeladen werden, das die Möglichkeit eines persönlichen Eindrucks bietet. Schritt 3:Eignungsgespräch Ca. Mitte Juli findet das persönliche Fachgespräch mit der Auswahlkommission statt, die sich aus zwei Professor*innen, zwei Studierende, ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in und ein Mitglied der Studiengangsverwaltung zusammensetzt. im Anschluss an das Gespräch werden Sie zeitnah (ca. 2. Julihälfte) postalisch über das Ergebnis der Eignungsprüfung informiert. Allgemeine Termininformationen In der Regel gelten folgende Termine: Einsendungsfristen für die Arbeitsproben: 01.03. – 01.04 eines jeden Jahres. Entscheidung über eine Einladung zum Eignungstest: ca. Anfang JuniEignungstest: ca. Ende JuniEignungsgespräch: ca. Anfang JuliEntscheidung über Zulassung: Juli / August