Der erste Schritt der Bewerbung umfasst zwei Elemente: Zum einen muss der offizielle Bewerbungsantrag auf der Website der UdK ausgefüllt werden, wo sich auch die offizielle Zulassungsordnung befindet.
Bewerbungszeitraum für den Bachelorgang ist vom 1.März bis zum 1. April. Die Aufnahme erfolgt stets nur im daran anschließenden Wintersemester.
Weitere Informationen:
“Überzeugen Sie die Lehrenden und Lernenden des BA-Studienganges Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation, dass Sie ein*e geeignete*r Kandidat*in für den Studiengang sind.“
Format: DIN A 4 – Volumen maximal 3 Seiten / die Formatvorgabe ist zwingend einzuhalten!
Die Arbeitsprobe im Rahmen der BA-Zulassungsprüfung unterliegt, neben den allgemeinen Anforderungen einer künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung dem besonderen Fokus des Studiengangs GWK. Die Bewertungskriterien unterteilen sich auf der allgemeinen Ebene in:
Die gestalterisch-konzeptionellen Fähigkeiten aus dem Blickwinkel der GWK beinhalten im Besonderen:
Der Eignungstest findet Ende Mai / Anfang Juni statt und dauert mehrere Stunden, ähnlich einer Klausursituation. Offene Fragestellungen zu verschiedenen Bereichen der Gesellschafts- und Wirtschaftskommuniktion bilden den Inhalt. Hierbei geht es nicht um eine Wissensabfrage, sondern vielmehr um den Nachweis einer konzeptionellen und gestalterischen Eignung. Auf Grundlage der Klausurergebnisse werden einige Bewerber*innen umgehend zugelassen (ohne Aufnahmegespräch), wobei alle übrigen Bewerber’innen, die an der Klausur teilgenommen haben, zu einem persönlichen Gespräch mit der Aufnahmekommission eingeladen werden, das die Möglichkeit eines persönlichen Eindrucks bietet.
Ca. Mitte Juli findet das persönliche Fachgespräch mit der Auswahlkommission statt, die sich aus zwei Professor*innen, zwei Studierende, ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in und ein Mitglied der Studiengangsverwaltung zusammensetzt. im Anschluss an das Gespräch werden Sie zeitnah (ca. 2. Julihälfte) postalisch über das Ergebnis der Eignungsprüfung informiert.
In der Regel gelten folgende Termine:
Die Zulassung erfolgt über eine Eignungsprüfung in 2 Schritten.
Bewerbungszeitraum für den Masterstudiengang ist vom 1.März bis zum 1. April. Die Aufnahme erfolgt stets nur im daran anschließenden Wintersemester.
Die Aufgaben für die Arbeitsprobe zur Bewerbung für das Wintersemester 2022/23 lauten wie folgt:
Aufgabenstellung für die ARBEITSPROBE im MA- Zulassungsverfahren
Stellen Sie ein Projekt [Forschungs-, Beratungs-, Praxisprojekt oder künstlerisch/gestalterisches Projekt] vor, das Sie im Rahmen Ihres Studiums bzw. begleitend zu Ihrem Studium konzipiert und durchgeführt haben. Was würden Sie heute im Nachhinein anders machen?
[FORMAT: DIN A4, max. 2 Seiten; als pdf und bei papierner Bewerbung ausgedruckt]
Beschreiben Sie ein interdizplinäres Forschungsmodul, das in das Programm des M.A. Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation passt. Welches Material (wiss. Literatur, künstlerische Arbeiten usw.) würden Sie heranziehen? Welchen Nutzen aus der Interdisziplinarität erwarten Sie? Welche Voraussetzungen müssen Ihrer Meinung nach erfüllt sein, damit dieses Modul gelingt?
What Comes After What Comes Next?
Wählen Sie einen aktuellen Trend aus. Veranschaulichen Sie dessen Folgeentwicklung kurz in einem geeigneten Format Ihrer Wahl (Kurzgeschichte, Fotos, Film, …). [Format: Als pdf abspeichern. Film als MP4 oder MOV, Audio als WAV oder MP3. In der papiernen Bewerbung: Alles was ausgedruckt werden kann, muss ausgedruckt werden. AV-Formate legen Sie bitte auf einem USB-Stick den Bewerbungsunterlagen bei und beschriften ihn mit Ihrem Namen.]
Argumentieren Sie zusätzlich auf 1 DIN-A4-Seite, warum diese Folgeentwicklung den bisherigen Trend später ablösen wird.
[FORMAT: DIN A4, max. 1 Seite; als pdf und bei papierner Bewerbung ausgedruckt]
Das fachliche Gespräch ist obligatorisch und stellt den zweiten Schritt im Bewerbungsverfahren um die Zulassung zum Master Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation dar.
Universität der Künste BerlinImmatrikulations- und PrüfungsamtPostfach 12054410595 Berlin
Einsendungsfristen für die Arbeitsproben: 01.03. – 01.04 eines jeden Jahres. Es zählt der Eingang bei der Universität, NICHT der Poststempel.
Entscheidung über eine Einladung zum fachlichen Gespräch: ca. Ende Mai
Entscheidung über Zulassung: Juli / August